Schutz vor KellerüberflutungAlle Kläranlagen sind für eine gewisse Menge Abwasser ausgelegt, welche sie verarbeiten können.Diese Mengen werden in m³/s oder l/h ausgedrückt. Wird diese Menge aufgrund von starken Niederschlägen überschritten, schützen sich die Kläranlagen durch drosseln ihrer Einlaufschieber vor großem Schaden.Diese Situationen kommen hin und wieder vor. Die Kanalisation verfügt über Rückstaubecken, welche selbsttätig geflutet werden wenn Abwasser im Kanal rückgestaut wird. Auch die Kanalisation selbst dient also als Rückstauraum.In den seltensten Fällen jedoch kann auch diese Kapazität überschritten werden, oder die Regenfälle sind derart heftig, das das Regenwasser nicht schnell genug im Kanal abfliessen kann.Dann staut sich das Abwasser bis in die Häuser zurück.Diese Starkregenfälle treten meist im Sommer auf. Spätestens jetzt bemerkt der Hauseigentümer bzw. Bewohner ob seine Anlagen ausreichend gegen Rückstau geschützt sind. Für Pflege und Instandhaltung , sowie für die Haftung der entsprechenden technischen Anlagen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die Stadt oder Kommunen regeln dies in Ihren Satzungen. [Auszug aus dem WHG] created with Xara Designer PRO
Kommunales RechtKörperschaften des öffentlichen Rechtes (Gemeinden, Zweckverbände) haben das Recht, für die Benutzung ihrer Anlagen Satzungen zu erlassen. Hierin sind Anschluß- und Benutzungszwang, Anschluß- und Benutzungsrecht, Einleitungsverbote vorgegeben und die Rückstauebene, unterhalb derer sich der Anschlußnehmer vor Rückstau aus dem Kanalnetz selbst zu schützen hat, angegeben. Außerdem finden sich hier - manchmal auch in einer von der eigentlichen Entwässerungssatzung getrennten Gebührensatzung - Angaben über die Höhe der einmaligen Anschlußbeiträge und der laufenden Benutzungsgebühren. Der Maßstab für die Gebührenberechnung ist genannt: z.B. Fläche der befestigten in die Kanalisation entwässernden Grundstücksflächen, Frischwasserverbrauch. Anschluß- und Benutzungszwang bedeutet, daß sich ein Grundstückseigentümer mit seiner Grundstücksentwässerung anzuschließen hat, sobald ein betriebsfähiger Kanal an das Grundstück herangeführt ist und sein Abwasser dann auch einzuleiten hat.Mit der Straßenoberkante als Rückstauebene ist festgelegt, daß sich der Anschlußnehmer nicht an den Kanalbetreiber wenden kann, wenn durch Rückstau im Kanalnetz Kellerüberflutungen bei Starkregen eintreten. Er muß sich also selbst vor Rückstau schützen, z.B. durch Einbau von Rückstauverschlüssen, Rückstauklappen oder durch völlige Trennung der Kellerentwässerung von der sonstigen Abwassserableitung des Grundstückes in freiem Gefälle und Einbau einer Heberanlage für die Kellerentwässerung.