Maßnahmen gegen GeruchsemissionenNachfolgend sind mögliche Verfahren zur Abwasser- und Abluftbehandlung sowie zurÄnderung der Rahmenbedingungen beschrieben. Satzungen und EinleitungenAufgrund von Satzungen, Verordnungen und technischen Regelwerken dürfen keine Stoffeeingeleitet werden, die schädliche oder unzumutbare belästigende Gerüche verbreiten. In derEntwässerungssatzung muss festgelegt werden, wie das Abwasser einzuleiten ist. DieBeschränkungen müssen durch den Betreiber der Kanalisation überwacht werden. Temperatur und organisches MaterialBetriebe mit besonders schwierigen Einleitungsstoffen sind gesondert zu beraten. Ist eineGeruchsemission aufgrund der Einleitungen zu erwarten, so kann eine Vorbehandlung derAbwässer (Vorklärung) vereinbart werden. Planung, Bau und Betrieb von KanälenEine große Möglichkeit zur Geruchsvermeidung liegt in Planung, Bau und Betrieb derAbwasseranlagen. Durch dem Stand der Technik angepasste Planung, Bau und Betrieb derAnlagen soll das Abwasser im aeroben Zustand gehalten werden oder die Ausgasung vonH2S soll verhindert oder minimiert werden. Für sehr stark überdimensionierte Kanäle bietetsich ein Inliner an, der hydraulisch günstiger ist. Günstig wäre diese Variante, wenn einSanierungsbedarf aus baulichen Gründen ansteht. Den Trend der geringerenAbwassermenge aufzuhalten ist vielleicht durch den "Zukauf" von Abwasser ausbenachbarten Gemeinden möglich, welches dann in der zentralen Kläranlage zufließt. Dies istjedoch aufgrund der langen Fließzeiten kein echter Gewinn.Absturzbauwerke nach dem Zusammenfließen einiger Strassen ist sinnvoll, wenn dasKanalgefälle nicht darunter leiden muss. Die dadurch erzeugte Turbolenz ist eine natürlicheArt das Abwasser frisch zu halten. In Bereichen mit anaeroben Abwasser müssenTurbolenzen unbedingt vermieden werden um die Ausgasung von H2S zu verhindern. created with Xara Designer PRO