Maßnahmen gegen Geruchsemissionen
Maßnahmen gegen Geruchsemissionen  Nachfolgend sind mögliche Verfahren zur Abwasser- und Abluftbehandlung sowie zur  Änderung der Rahmenbedingungen beschrieben.   Satzungen und Einleitungen  Aufgrund von Satzungen, Verordnungen und technischen Regelwerken dürfen keine Stoffe  eingeleitet werden, die schädliche oder unzumutbare belästigende Gerüche verbreiten. In der  Entwässerungssatzung muss festgelegt werden, wie das Abwasser einzuleiten ist. Die  Beschränkungen müssen durch den Betreiber der Kanalisation überwacht werden.   Temperatur und organisches Material Betriebe mit besonders schwierigen Einleitungsstoffen sind gesondert zu beraten. Ist eine  Geruchsemission aufgrund der Einleitungen zu erwarten, so kann eine Vorbehandlung der  Abwässer (Vorklärung) vereinbart werden.   Planung, Bau und Betrieb von Kanälen  Eine große Möglichkeit zur Geruchsvermeidung liegt in Planung, Bau und Betrieb der  Abwasseranlagen. Durch dem Stand der Technik angepasste Planung, Bau und Betrieb der  Anlagen soll das Abwasser im aeroben Zustand gehalten werden oder die Ausgasung von  H2S soll verhindert oder minimiert werden. Für sehr stark überdimensionierte Kanäle bietet  sich ein Inliner an, der hydraulisch günstiger ist. Günstig wäre diese Variante, wenn ein  Sanierungsbedarf aus baulichen Gründen ansteht. Den Trend der geringeren  Abwassermenge aufzuhalten ist vielleicht durch den "Zukauf" von Abwasser aus  benachbarten Gemeinden möglich, welches dann in der zentralen Kläranlage zufließt. Dies ist  jedoch aufgrund der langen Fließzeiten kein echter Gewinn.  Absturzbauwerke nach dem Zusammenfließen einiger Strassen ist sinnvoll, wenn das  Kanalgefälle nicht darunter leiden muss. Die dadurch erzeugte Turbolenz ist eine natürliche  Art das Abwasser frisch zu halten. In Bereichen mit anaeroben Abwasser müssen  Turbolenzen unbedingt vermieden werden um die Ausgasung von H2S zu verhindern.   created with Xara Designer PRO