Kleinkläranlagen nachrüsten.
Neue Abwasserverordnung zwingt Eigentümer zum nachrüsten.
Warum muss nachgerüstet werden?
Gebäude die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können,
sind auf ihre privaten Kleinkläranlagen angewiesen. In den meisten dieser
Ein-oder Mehrkammergruben wird das Abwasser mechanisch gereinigt.
Besitzer dieser Kleinkläranlagen sind von der neuen Abwasserverordnung
betroffen, welche seit dem 1. August 2002 gelten. Grund für die neue Regelung
mit diesen privaten Anlagen ist die Tatsache, dass viele kleinere
Fließgewässer stark belastet sind. Daher müssen die privaten Anlagen mit
einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden. Und zwar so, dass sie
Schadstoffe nach den gleichen Vorgabewerten reinigen können, wie kommunale
Kläranlagen. Das bedeutet, dass nun 90 Prozent der Schadstoffe rausgefiltert
werden müssen - eine einfache Dreikammer-Kleinkläranlage schafft jedoch nur
etwa 30%.
Das Nachrüsten der bestehenden Anlagen ist noch bis 31. Dezember 2006 »freiwillig«
möglich. Bis dahin gibt es staatliche Förderungen ab 1500 Euro. Danach
bekommen die Betreiber eine individuelle Frist, in der die Kleinkläranlage
aufrüstet worden sein muss. Ab 2007 sind keine Fördergelder mehr geplant.
Wer kann bei welcher Baumaßnahme mit einem Zuschuss rechnen?
1. Grundstücksbesitzer und Erbbau-Berechtigte, die sich eine biologische
Reinigungsstufe zulegen - auch in Verbindung mit dem Neubau einer
Mehrkammergrube - können mit einem Zuschuss rechnen.
2. Wenn sich der Bau schwierig gestaltet, wie etwa in Karst- oder
Wasserschutzgebieten.
Was kommt als biologische Reinigungsstufe in Frage?
Zur biologischen Stufe zählen Filtergräben und Filterschächte,
Abwasserteiche, Pflanzenbeete, Tropf- und Tauchkörperanlagen und
Belebungsanlagen.
Was wird nicht bezuschusst?
1. Anlagen mit einer Ausbaugröße von über 50 Einwohnergleichwerten werden
nicht gefördert. Dasselbe gelte für Anlagen für Gebäude, die vor dem
1. Januar 2002 noch keinen Abwasseranfall hatten.
2. Für den alleinigen Bau einer Mehrkammergrube ohne biologische Stufe.
Wer muss nicht nachrüsten?
1. Anwesen, die schon eine Mehrkammerausfaulgrube haben und in den nächsten
fünf Jahren an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden.
2. Abgelegene landwirtschaftliche Betriebe, die ihr Abwasser in Jauche-oder
Güllegruben leiten und landwirtschaftlich verwerten.
Wer sich jetzt aber eine solche Speicherkammer anschafft, wird beim Bau einer
solchen Grube nicht bezuschusst, zum anderen weiß niemand, inwiefern sich das
Düngemittelgesetz in den nächsten fünf Jahren ändert - im schlimmsten Fall
kann das teurer werden als sich jetzt eine biologische Stufe zuzulegen.
Was kostet das Ganze?
Eine allgemeine Lösung gibt es nicht, weil man immer auf die individuellen
Gegebenheiten achten muss. Als günstigster Richtpreis kann gelten: 4600 Euro
für ein Pflanzenbeet (für 4 Einwohnerwerte), zzgl. Betriebskosten im Jahr
von 290 Euro.
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